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Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht in Siegen und Netphen

 

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist das Familienrecht. Zum Familienrecht gehört u.a. das Unterhaltsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleichsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs etc. Rechtsanwalt Seekamp ist Fachanwalt für Familienrecht und verfügt über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet. Gleichzeitig ist er Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth) und dadurch in der Lage, die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung und Scheidung und deren Zusammenhänge genau einzuschätzen.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft

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Ehevertrag

Bei vielen Paaren besteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, schon vor der Eheschließung Regelungen durch einen Ehevertrag zu treffen. Hierbei beraten wie Sie hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten und rechtlichen Grenzen des Ehevertrages umfassend.

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Scheidungsfolgenvereinbarung

Bei vielen Paare besteht trotz Trennung ein Bedürfnis, sämtliche Scheidungsfolgen möglichst einvernehmlich und schnell zu lösen. Ziel ist es, eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, die langwierige Gerichtsverfahren in der Zukunft vermeidet. Auch hierzu beraten wir sie gerne.

Anwalt Familienrecht: Was wir für Sie tun

Für viele Mandanten stellt eine Trennung eine enorme Belastung dar und es sind nicht selten Kinder von der Trennung betroffen. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass eine schnelle, transparente und faire Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen im Interesse aller Beteiligte liegt. Gelingt es, eine solche einvernehmliche Regelung zu treffen, führt dies oft zu einer Entspannung in der Beziehung zwischen den getrennten Ehepartnern. Davon profitieren die Ehepartner selbst und damit auch das gesamte familiäre Umfeld, insbesondere von der Trennung betroffene Kinder. Jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen liegen selten im Interesse der Beteiligten.

 

Sollte eine solche einvernehmliche Regelung nicht möglich sein, vertreten wir selbstverständlich konsequent die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.

 

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Bereichen, die im Rahmen einer Trennung und anschließenden Scheidung zu regeln sind. Hierzu gehören:

 

Mit dem Scheidungsantrag, wird auch zwingend der sogenannte Versorgungsausgleich bei Gericht durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Rentenanwartschaften, die jeder Ehegatte jeweils während der Ehezeit bei der gesetzlichen Renten oder einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge erworben hat, zunächst ermittelt werden und dann jeweils ausgeglichen werden.

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Unterhalt

Dabei umfasst das Unterhaltsrecht zunächst den Trennungsunterhalt für den Ehegatten und nach der Scheidung den sogenannten nachehelichen Unterhalt. Sind gemeinsamen Kinder vorhanden, ist auch der Kindesunterhalt zu ermitteln und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

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Ehewohnung

Eventuell sind die Fronten zwischen den Ehepartnern so verhärtet, dass keiner der Beteiligten bereit ist, die gemeinsame Ehewohnung zu verlassen. Die Konflikte werden durch die räumliche Nähe dann oft noch schlimmer und die Situation ist insbesondere für gemeinsame Kinder .nicht mehr zumutbar. In einem solchen Fall kann bei Gericht beantragt werden, dass zum Beispiel dem Ehepartner, der die Kinder überwiegend betreut, die Ehewohnung alleine zugewiesen wird. Das Gericht verpflichtet dann den anderen Ehepartner die Ehewohnung innerhalb einer kurzen Frist zu verlassen.

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Umgangs- und Sorgerecht

Umgangs- und Sorgerecht der gemeinsamen Kinder. Die getrennten Ehegatten betonen oft, dass Ihnen das Wohl der gemeinsamen Kinder trotz aller Streitigkeiten sehr am Herzen liegt. Überwiegend stehen aber die Emotionen einem wirklich kindeswohlorientierten Verhalten entgegen. Wir versuchen zunächst eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, um möglichst Belastungen, die mit gerichtlichen Auseinandersetzungen einhergehen von den Kindern fern zu halten. Sollten die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich aber nicht ausreichend berücksichtigt werden, verfolgen wir die Interessen natürlich mit aller Konsequenz vor Gericht. Der gesellschaftliche Wandel schlägt sich gerade im Familienrecht und dort besonders im Umgangs- und Sorgerecht nieder. Die Betreuung der Kinder entspricht oft nicht mehr dem klassischen Rollenverständnis, so dass es vielleicht dem Kindeswohl am Ehesten entspricht, wenn die Kinder z.B. im sog. Wechselmodell betreut werden und jeder Elternteil, die Kinder zu gleichen Teilen betreut.

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Zugewinn

Am Ende einer Ehe haben beide Ehepartner eigenes- oder auch gemeinsames Vermögen, insbesondere in Form von Immobilien aufgebaut. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird bestimmt, wieviel Vermögen jeder Ehepartner aufgebaut hat. Derjenige, der mehr Vermögen während der Ehezeit erwirtschaftet hat, ist dem anderen Ehepartner zur Zahlung eines sogenannten Zugewinnausgleichs verpflichtet.

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Gemeinsame Immobilie/n

Oft haben sich Ehepartner gemeinsam eine Immobilie angeschafft und sind jeweils zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks mit Haus. In den meisten Fällen muss auch noch ein gemeinsames Darlehen abbezahlt werden. Hier sind mehrere Interessen in Ausgleich zu bringen. Oft sollen die gemeinsamen Kinder in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben. Eine ausgewogene Lösung muss aber für die Beteiligten auch finanziell tragbar sein. Sinnvoll ist es aber fast immer, eine vollständige rechtliche und wirtschaftliche Trennung herbeizuführen.

In einer gemeinsamen Immobilie befinden sich gemeinsam angeschaffte Möbel und Gegenstände. Diese müssen untereinander aufgeteilt werden. Oft gelingt es den Ehepartnern hierzu eine einvernehmliche Regelung ohne anwaltliche Hilfe zu treffen, was auch dringend anzuraten ist. Natürlich setzen wir auch in diesem Bereich die Rechte unserer Mandanten gerichtlich durch, wenn sich eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft

Ablauf und Kosten einer Scheidung

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Ablauf eines typischen Scheidungsverfahrens aus Sicht desjenigen, der den Scheidungsantrag einreichen möchte. Hat der andere Ehegatte bereits Scheidungsantrag gestellt, setzt die Beratung entsprechend zu diesem späteren Zeitpunkt an.

  1. Zunächst kommt es zu einer kostenlosen Kontaktaufnahme per Telefon oder Email mit uns zur Klärung erster Fragen.
  2. Als nächstes erfolgt eine Erstberatung zum Pauschalpreis oder nach Zeitaufwand zur Klärung strategischer und rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung sowie Einschätzung zur Vergütung (gesetzliche Gebühr, Zeithonorar oder Festpreis möglich).
  3. Klärung des Sachverhalts, insbesondere der ehelichen Verhältnisse (Trennungsjahr, Kinder etc.) und wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich, einschließlich Durchsicht und Prüfung der relevanten Unterlagen wie z.B. Heiratsurkunde, Ehevertrag, Gesellschaftsverträge, Testamente etc.
  4. Bestimmung der Ziele und Strategie: Prüfung der Möglichkeit einer einvernehmlichen unstreitigen Scheidung sowie Festlegung der wirtschaftlichen und sonstigen Ziele des Scheidungsverfahrens
  5. Das Scheidungsverfahren selbst beginnt mit der Stellung eines Scheidungsantrags, bei dem anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Bei der streitigen Scheidung werden vom Scheidungsanwalt dann regelmäßig gesonderte Anträge zum Beispiel zum Unterhalt, zum Zugewinnausgleich oder zum Sorgerecht gestellt. Zum Abschluss kommt die Scheidung durch den Scheidungsbeschluss.

Was ein guter Scheidungsanwalt leisten muss

 

Ein guter Scheidungsanwalt zeichnet sich durch eine Vielzahl von Fähigkeiten und Qualifikationen aus. Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Rechtsprechung im Familienrecht laufend ändern muss der Anwalt bzw. die Anwältin in diesem Gebiet sich laufend fortbilden und aktuelle Entwicklungen verfolgen. Neben den familienrechtlichen Kenntnissen muss ein guter Scheidungsanwalt darüber hinaus ein gutes Gespür für das jeweilige familiäre Gefüge und die sozialen Interaktionen der Betroffenen haben. Nur die Kombination aus Fachkompetenz, Erfahrung und Menschenkenntnis ermöglicht es dem Scheidungsanwalt, eine erfolgreiche Strategie zu verfolgen. Eine weitere wichtige Anforderung an den Rechtsanwalt ist es, dafür zu sorgen, dass auch sein Mandant bzw. seine Mandantin im komplexen Scheidungsverfahren den Überblick behält, damit Anwalt und Mandant gemeinsam an einer zielführenden Taktik mitwirken können.